Traktorführerschein machen – mit Ihrer Fahrschule in Sigmaringen

In unserer Fahrschule können Sie nicht nur für Motorrad, Pkw und Lkw den Führerschein machen, sondern auch für Zugmaschinen. Unser kompetentes Team, gepaart mit jahrelanger Praxiserfahrung, begleitet Sie zuverlässig auf Ihrem Weg zur Fahrerlaubnis für Traktoren und Arbeitsmaschinen. Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen.

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  • Fahrlehrer und Fahrschülerin

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  • Theoretische Fahrstunde

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Führerschein für Traktoren und Arbeitsmaschinen

Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere speziellen Führerscheinkurse für die Klassen L und T zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Ihre Träume wahr werden zu lassen!

Ihre Fahrschule für die Klassen L und T

Die Fahrschule 13 bietet eine Führerscheinausbildung speziell für die Klassen L und T. Unsere erfahrenen Fahrlehrer führen Sie durch alle erforderlichen Schritte, um Ihren Traktorführerschein zu erwerben. Von der Theorie über die praktische Fahrpraxis bis hin zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erlangen.

  • Praktische Fahrstunde

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Führerscheinklassen L und T

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen und ihren Umfang.

  • Klasse L

    Zugmaschinen (nationale Klasse)


    die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

    mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

    mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.


    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge


    jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und

    Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Voraussetzungen: –

    Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig.

    Einschluss: 

    Hinweise:

  • Klasse T

    Zugmaschinen (nationale Klasse)


    mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und


    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen


    mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,

    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


    Mindestalter: 16 Jahre

    Voraussetzungen: –

    Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Klasse L und AM

    Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kontaktieren Sie uns jetzt und beginnen Sie zeitnah mit den Fahrstunden für Ihren Traktorführerschein!

01714 779548
FAHRSCHULE 13
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