Für die Klassen C1, C1E, C und CE bieten wir in unserer Fahrschule eine fundierte Lkw-Führerscheinausbildung für unsere Fahrschüler. Unser erfahrenes Fahrlehrerteam steht Ihnen mit Rat und Tat auf dem Weg zum Lkw-Führerschein zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren, und mit der Fahrausbildung zu beginnen.
Sie sind die Kapitäne der Landstraße, Ihr Kapitänspatent sind die Führerscheine der Klasse C. Unser Ziel ist es, Ihnen die Fähigkeiten und das Wissen zu vermitteln, um sicher und souverän einen Lastkraftwagen zu führen. Mit unserem professionellen Team an Ihrer Seite werden Sie zum Kapitän auf der Straße, und Ihr Führerschein der Klasse C ist Ihr Kapitänspatent.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer sorgen dafür, dass Sie sich am Steuer wohlfühlen und optimal für die Prüfungen vorbereitet sind. Wir legen großen Wert auf Flexibilität und passen uns Ihren individuellen Anforderungen und Terminen an. Sie können mit unseren fachkundigen Fahrlehrern in Ihrem eigenen Tempo auf den Lkw-Führerschein hinarbeiten und jederzeit Ihre Fortschritte besprechen. Bei uns erhalten Sie nicht nur eine Fahrerlaubnis, sondern auch das Selbstbewusstsein und Wissen, um mit einem 7,5-Tonner sicher auf der Straße zu fahren.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen und ihren Umfang.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse B
Befristung: Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..
Einschluss: –
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination
mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer als 750 kg war.
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination
mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C1
Befristung: Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..
Einschluss: Klasse BE
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klasse C1
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination
mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klassen BE, C1E und T
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
5 Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
6. Krankenkraftwagen,
7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
10. Spezialisierte Verkaufswagen,
11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
12. Leichenwagen und
13. Wohnmobile.
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.
Leopoldplatz 1
72488 Sigmaringen