Motorradführerschein machen an unseren Standorten in Sigmaringen und Umgebung

Die Fahrschule 13 steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen Führerscheinklassen zu unterstützen. Egal für welche Klasse, wir bieten eine effektive Führerscheinausbildung und persönliche Betreuung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihre Fahrausbildung zu starten.

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  • FAHRSCHULE 13

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  • Fahrschülerin mit Führerschein

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Mobil ab 16 – mit dem Zweiradführerschein

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Mit Fachkompetenz und modernen Lehrmethoden, können wir Ihnen die bestmögliche Ausbildung bieten.

Unsere Fahrlehrer sind für Sie da – in allen Fahrklassen

Die Fahrschule 13 in Sigmaringen bietet eine effektive Führerscheinausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A an. Egal ob Sie den kleinen oder großen Motorradführerschein anstreben, unsere erfahrenen Fahrlehrer stehen Ihnen zur Seite. Wir freuen uns darauf, Ihr Partner auf dem Weg zum Zweiradführerschein zu sein.

  • Fahrprüfung in Pkw

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Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen und ihren Umfang.

  • Klasse AM

    Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge


    der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.


    Dreirädrige Kleinkrafträder


    der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.


    Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge


    der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.

    Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.

    Einschluss: –

    Hinweise:

  • Klasse A1

    Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder (auch mit Beiwagen)


    mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³

    mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

    mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)


    mit symmetrisch angeordneten Rädern

    mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder 

    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 

    mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


    Mindestalter: 16 Jahre

    Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.

    Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Klasse AM

    Hinweise:

  • Klasse A2

    Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen)


    mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist

    mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.


    Mindestalter: 18 Jahre

    Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.

    Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Klasse A1 und M

    Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

  • Klasse A

    Krafträder – Zweiräder (auch mit Beiwagen)


    mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung) von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von mehr als 0,2 kW/kg.


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)


    mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

    mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

    einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.


    Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

    Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

    Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig.

    Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

    Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Wir begleiten Sie mit Kompetenz und Erfahrung auf dem Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis. Jetzt anrufen!

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Verkehrsampel
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