Busführerschein für Fahrschüler in Sigmaringen und Umgebung

In der Fahrschule 13 bieten wir eine professionelle Fahrausbildung speziell für die Führerscheinklassen D1, D1E, D, und DE an. Dabei stehen Sicherheit und Verantwortung für die Passagiere an erster Stelle. Erfahren Sie, wie Sie nicht nur Gas geben, sondern auch die Sicherheit aller im Bus gewährleisten.

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  • Fahrschüler am Steuer

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  • Fahrstunde mit Fahrschülerin

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Mit Erfolg zum Busführerschein

Nächste Station: Busführerschein. Doch ob im öffentlichen Nahverkehr oder in der Reisebranche: Ihre Verantwortung für die Passagiere fährt immer mit. Entsprechend groß sind auch die Anforderungen an den Führerscheinerwerb. Sie müssen nicht nur Gas geben können, sondern sich auch rundum fit fühlen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zum Busführerschein, damit Sie bald Passagiere sicher und komfortabel an ihr Ziel zu bringen können.


Ihre Fahrausbildung für die Klassen D1, D1E, D und DE

Wir sind stolz darauf, Sie auf dem Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D1E, D und DE begleiten zu dürfen. Unsere Expertise basiert auf langjähriger Erfahrung und einem Team von fachkundigen Fahrlehrern. Neben Fahrwissen und praktischen Fahrfähigkeiten bieten wir Flexibilität und individuelle Betreuung für jeden Fahrschüler. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und starten Sie mit Ihrer Busfahrausbildung in der Fahrschule 13.

  • Fahrstunde mit Fahrlehrer

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Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen und ihren Umfang.

  • Klasse D1

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)


    die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und

    mit einer Länge von nicht mehr als 8 m.


    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger


    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 21 Jahre

    Voraussetzungen: Klasse B

    Befristung: Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

    Einschluss: 

    Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


    Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer /  Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • Klasse D1E

    Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination


    mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 21 Jahre

    Befristung: Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

    Einschluss: Klassen BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden

    Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


    Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)


    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.


    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger


    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 24 Jahre

    Voraussetzungen: Klasse B

    Einschluss: Klasse D1

    Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

    Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)


    Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:


    • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
    • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

    Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

    Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.
  • Klasse DE

    Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination


    mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    Mindestalter: 24 Jahre

    Voraussetzungen: Klasse B

    Befristung: Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

    Einschluss: Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden

    Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

    Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)


    Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: – nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder – nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.


    Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

    Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach


    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“,
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.

Rufen Sie uns an, um mehr zu erfahren über unsere Fahrausbildung für die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE.

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