Träumen Sie vom eigenen Auto und mehr Mobilität? In unserer Fahrschule mit Hauptsitz in Sigmaringen garantieren wir Ihnen eine professionelle Fahrausbildung. Spezialisiert auf alle Fahrklassen, sind wir der Schlüssel zu Ihrer Unabhängigkeit. Kontaktieren Sie uns heute und starten Sie mit Ihrer Führerscheinausbildung.
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will, muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Unser Lehrprogramm und unsere erfahrenen Fahrlehrer garantieren Ihren Fahrprüfungserfolg. Durch regelmäßige Evaluierung und Optimierung unseres Unterrichts helfen wir Ihnen dabei, eine professionelle Fahrweise zu entwickeln und sich optimal auf die Auto-Führerscheinklassen B, BF17 oder BE vorzubereiten. Bei uns buchen Sie nicht nur eine Fahrstunde, sondern eine erfolgreiche Fahrausbildung!
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen und ihren Umfang.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: –
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 17 Jahre
Voraussetzungen: Bis zum 18. Lebensjahr darf nur mit Begleitperson gefahren werden.
Befristung: Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig.
Einschluss: Klasse AM und L
Hinweise: Mehrere Personen können sich als Begleiter eintragen lassen:
Mindestalter: 30 Jahre.
Mindestens 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins.
Max. 1 Punkt (nach neuer Punktregelung 2014) im Fahreignungsregister.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Hier zeigen wir einen Überblick über die Führerscheinklasse B mit ihren Schlüsselzahlen 96, 196 und 197.
Der B96 ist genau genommen keine Fahrerlaubnis im herkömmlichen Sinne. Vielmehr beschreibt die B96 eine Schlüsselzahl, welche auf dem Führerschein vermerkt wird und ermöglicht das Fahren von Kombinationen mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Darunter fallen viele Wohnwägen oder auch Pferdeanhänger.
Mindestalter: siehe Voraussetzungen
Voraussetzungen: Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder BF17 (Begleitetes Fahren mit 17), Antrag in der Fahrschule stellen
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Die Ausbildung umfasst einen 7-stündigen Tageskurs mit den Inhalten 2,5 Stunden Theorie, 4,5 Stunden Praxis, 1 Stunde Realverkehr fahren.
Ablauf bis zum Erhalt des neuen
Führerscheins:
1.) Schon bei der Anmeldung zum Tageskurs wird ein entsprechender Antrag beim Landratsamt gestellt.
2.) Ausbildung B96.
3.) Nach der Ausbildung erhält man eine Bescheinigung mit der man sich im Landratsamt die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen lassen kann.
Welchen Vorteil/Nachteil hat B96:
B96 ist ideal für denjenigen, der im privaten Bereich keine extremen Lasten bewegen muss (z. B. Wohnwagen, Pferdeanhänger, uvm.)
Vorteile der B96:
Nachteil der B96:
Der Nachteil der B96 besteht nur darin, dass meist im gewerblichen Bereich die Anhängelasten höher sind als die in B96 als Obergrenze angegebenen 4250 kg. Hierzu muss ggf. gerechnet werden.
Berechnung:
Zur Berechnung ist immer die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge (Zugfahrzeug+Anhänger) zu beachten, nicht das tatsächliche Gewicht!
Leichtkrafträder der Klasse A1 (ohne Prüfung)
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW (15 PS)
mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist unbefristet gültig
Einschluss: –
Hinweise: Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die theoretische und praktische Fahrerschulung wird nach erfolgreichem Abschluss mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.
Theoretische Ausbildung: 4 Doppelstunden (a 90 Minuten)
Praktische Ausbildung: 10 Einzelstunden (a 45 Minuten), davon mindestens 1 Schulungseinheit (a 45 Minuten) Autobahn, 1 Schulungseinheit (a 45 Minuten) Landstraße, Schulung im Stadtgebiet und Grundfahraufgaben der Klasse A1.
Der Führerscheinantrag muss nach der Fahrerschulung gestellt werden.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.
Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der Führerschein auf einem Elektro-/Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Schaltfahrzeugs gültig ist.
Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der Grundausbildung:
10 Stunden (a 45 Minuten) praktische Ausbildung auf Ausbildungsfahrzeugen mit manuellem Schaltgetriebe.
15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine Prüfung!
Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Bisherige Klasse B
Die Prüfungsfahrt kann wie bisher auf Fahrzeugen mit manueller Schaltung absolviert werden. Es werden dann auch im Führerschein keine Schlüsselzahlen eingetragen.
Die Prüfungsfahrt wird auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe absolviert.
Jedoch wird dann im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Folge ist eine Beschränkung der Fahrerlaubnisklasse B auf Automatikfahrzeuge. Dieses gilt auch im europäischen Ausland!
Neue Schlüsselzahl B197
Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen.
Dies sind zusätzliche 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die Ausbildung integriert werden.
Leopoldplatz 1
72488 Sigmaringen