MAßNAHMEN UND REGELN FÜR DEN THEORIE-UNTERRICHT
Durch die neuen Beschlüsse der Bundes- und Landesregierungen dürfen wir Euch nun wieder Theorie-Unterricht geben. Allerdings ist die Durchführung des Theorie-Unterrichts mit gewissen Auflagen verbunden:
1.) Personen, welche Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen oder gar Fieber aufweisen, dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen.
2.) Die vorgeschriebenen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/)
3.) Die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Meter muss eingehalten werden.
4.) Bevor die Unterrichtsräumlichkeit betreten wird, ist eine Handdesinfektion durchzuführen.
Auf Grund der Abstandsregelung sind unsere Kapazitäten nicht wie gewohnt möglich. Daher haben wir uns dazu entschieden, mehrere Termine für die Theorie-Unterrichte anzubieten.
Wir bitten um Beachtung folgender Vorgaben:
1.) Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 9 Fahrschüler begrenzt.
2.) Die Unterrichtseinheiten um 18.30 Uhr bitten wir weitestgehend den Berufstätigen zu überlassen.
3.) Desinfektionsmittel wird von der Fahrschule gestellt.
Wir bitten Euch, keine Termine zu hamstern, um auch anderen Fahrschülern die Chance zu geben, am Unterricht teilnehmen zu können! Ebenso ist es uns wichtig, dass Ihr die Termine, für die Ihr Euch eingetragen habt, auch wahrnehmt! Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur eine begrenzte Teilnehmerzahl von 9 Fahrschülern möglich ist! Sollten sich Änderungen durch die Bundes- und Landesregierungen ergeben, werden wir die Termine und Vorgaben entsprechend anpassen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!


Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.