06-Mofa-Prüfbescheinigung

Um ein Mofa bis max. 25 km/h fahren zu können, braucht man eine s.g. Prüfbescheinigung, auch bekannt als Mofaführerschein. Dieser umfasst eine Theorie-Prüfung sowie eine praktische und theoretische Ausbildung und kann mit 15 Jahren gemacht werden.


Mofa-Prüfbescheinigung

Ausbildung und Prüfung

  • Theorie

Fahrzeuge

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • max. 25km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen:
Befristung:
Einschluss:
Hinweise: