04-Klassee-L und T

Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.


Klasse L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig
Einschluss:
Hinweise:

Klasse T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und AM
Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.