Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | – |
Befristung: | Klasse B ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse L und M |
Hinweise: | Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. |
Klasse BF17
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 17 Jahre |
Voraussetzungen: | Bis zum 18. Lebensjahr darf nur mit Begleitperson gefahren werden. |
Befristung: | Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig. |
Einschluss: | Klasse AM und L |
Hinweise: | Mehrere Personen können sich als Begleiter eintragen lassen:
Mindestalter: 30 Jahre. Mindestens 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins. Max. 1 Punkt (nach neuer Punktregelung 2014) im Fahreignungsregister. |
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung: | Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: | – |
Hinweise: | Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |
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