UNSERE NÄCHSTE BKF-WEITERBILDUNG
NEUE TERMINE SIND IN PLANUNG!

INFOS RUND UM DAS THEMA BKF

Die BKF Weiterbildung ist durch eine EU-Richtlinie, welche durch das BKrFQG in nationales Recht umgesetzt wurde, für alle Fahrer zur Pflicht geworden. Bisher haben die meisten Fahrer Ihren Beruf auf Grundlage Ihres Führerscheines ausgeübt. Nur wenige Fahrer haben die Ausbildung zum Berufskraftfahrer als Lehrberuf oder als spätere berufsbegleitende Ausbildung absolviert. Um die Qualifikation aller Fahrer in der EU und damit auch die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen nun ALLE Fahrer, soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5to zulässige Höchstmasse) oder D1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis zu 16 Fahrgastplätzen) notwendig ist, eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige BKF-Weiterbildung absolvieren und nachweisen!
Die Grundqualifikation ist nur erforderlich, wenn die betreffende Fahrerlaubnisklasse nach dem 09.09.2008 (Bus) bzw. dem 09.09.2009 (LKW) erteilt wurde.
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:
Kenntnisbereich 1:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
Kenntnisbereich 2:
Anwendung der Vorschriften.
Kenntnisbereich 3:
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt. Bei Abschluss der Module erhält der Lkw-Fahrer einen Eintrag der Kennziffer 95 in den Kartenführerschein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.


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